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Was sind personenbezogene Daten

Die DSGVO lässt viele Fragen offen. Um Sie nicht im Ungewissen stehen zu lassen, beantworten wir die wichtigsten Fragen in unserem Beitrag.

Was sind personenbezogene Daten

Wozu gehören Personenbezogene Daten?

Dazu gehören z. B.

  • Namen, 
  • Adressen, 
  • Sozialversicherungsnummern und 
  • Videoüberwachungsaufnahmen

von Einzelpersonen. 

Personenbezogene Daten müssen nicht immer elektronisch sein, sie können auch in gedruckter Form vorliegen.

Was für Rechte hat eine Person an ihren Daten?


Wenn die Daten einer Person zu ihr zurück zu verfolgen sind, hat er sie Recht auf:

Vergessen

Mit diesem Recht kann eine Person die Aufforderung geben, die Daten unverzüglich zu löschen.


Dateneinsicht

Die DSGVO gibt Personen ein Zugriffsrecht auf ihre gespeicherten Daten. Der Antrag auf das Zugriffsrecht muss in einem Monat beantwortet sein.


Was passiert bei einer Verletzung der DSGVO?


Fast alle Datenschutzverletzungen müssen von Ihnen innerhalb 72 Stunden einer zuständigen Stelle gemeldet werden. Nach Möglichkeit sollten Sie auch die betroffene Person darüber in Kenntnis setzen.


Ab wann ist es eine Datenschutzverletzung?

Eine Datenschutzverletzung trifft dann zu, wenn, gespeicherte, übertragene oder in anderer Art personenbezogene Daten zerstört, verloren, geändert, unbefugt offengelegt oder zugänglich gemacht werden.

Strafen

Mit was für einer Strafe muss eine Firma bei Verstoß rechnen? Die Höchststrafe beträgt 20 Mio. € bzw. 4 % des weltweiten Umsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Allgemeine Fragen


Worum geht es beim EU-Datenschutz?

In der EU gibt es bereits Verordnungen zur Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Jeder, der personenbezogene Daten erfasst oder verarbeitet, muss diese vor missbräuchlicher Verwendung schützen und eine Reihe rechtlicher Anforderungen erfüllen. Die DSGVO ist eine Erweiterung der bestehenden Verordnung.


Gilt die neue Verordnung für elektronische Daten und für Hartkopien?

Ja. Die DSGVO gilt für elektronische Daten (wie E-Mails und Datenbanken) und für Hartkopien (mit wenigen Ausnahmen). Das bedeutet, dass wir auch in Bezug auf Papierakten dafür verantwortlich sind, diese sicher aufzubewahren und zu entsorgen (beispielsweise mithilfe eines dafür geeigneten Aktenvernichters), wenn wir sie nicht mehr benötigen.
Mit welchen Bußgeldern muss mein Unternehmen bei einem Verstoß gegen die Verordnung rechnen?

Im Rahmen der neuen Datenschutzverordnung können die Aufsichtsbehörden hohe Bußgelder verhängen – bis zu einem Höchstbetrag von 20 Millionen Euro bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 

Müssen Unternehmen mehr tun als bisher?

Ja. Im Rahmen der neuen Verordnung hat jedes Unternehmen mehr Verantwortung und Pflichten. Unternehmen müssen vor allem technische und organisatorische Maßnahmen vorsehen, um sicherzustellen, dass Daten ordnungsgemäß verarbeitet werden. Um das korrekte Sicherheitsniveau zu bestimmen, müssen sie die Risiken berücksichtigen, die mit der Verarbeitung verbunden sind, speziell bei einer versehentlichen oder ungesetzlichen Vernichtung. Auf Anfrage müssen Sie den Aufsichtsbehörden auch nachweisen können, welche Maßnahmen Sie zum Schutz der Daten ergriffen haben.

Weitere Informationen können Sie hier im 
Sales Guide "sinnvolle Schritte zur DSGVO" und
das Whitepaper "was bedeutet die DSGVO für Ihr Unternehmen"
unseres Lieferanten Fellowes nach lesen.


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Quelle:
www.fellowes.com

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