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Sollten Sie die ArbStättV kennen?
Die Arbeitsstättenverordnung ist eine staatliche Verordnung und hat damit einen rechtsverbindlichen Charakter, der eingehalten werden muß. Verordnungen enthalten zwar konkretere Regelungen, die allerdings überwiegend in Form von allgemeinen Schutzzielen formuliert werden.
Die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Zu dieser Verordnung aus dem Jahr 2004 gab es im Mai 2013 einen noch nicht beschlossenen Gesetzesentwurf, der wichtige Veränderungen und Verbesserungen vorsieht.
Dieser Entwurf sieht zum Beispiel die Zusammenlegung der ArbStättV mit der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) vor. Die Anforderungen für Bilschirmarbeitsplätze können jetzt durch die Übernahme in die ArbStättV konkretisiert werden. Der Erfüllungsaufwand wird durch die Zusammenlegung verringert und Doppelregelungen beseitigt.
Künftig sind das Einrichten und Betreiben von Bildschirmarbeitsplätzen in Arbeitsstätten, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die erforderlichen Maßnahmen abgestimmt in der ArbStättV zusammen gefasst. So sind positive Synergieeffekte zu erwarten, da zum Beispiel ergonomische und psychische Aspekte der Bildschirmarbeit abgestimmt auf Aspekte der Akkustik, Beleuchtung und dem Flächen- und Raumbedarf bereits beim Einrichten und Betreiben umfassend berücksichtigt werden können.