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SARS-CoV-2-ArbSchR
Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
seit dem 20.08.2020 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Sie enthält Maßnahmen, mit denen die Gesundheit der Beschäftigten geschützt und das Infektionsrisiko gesenkt werden soll. Die Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten in Zeiten von Corona werden mit dieser neuen Regel des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, konkretisiert.
Langsam kehren Arbeitnehmer teilweise wieder aus dem HomeOffice an ihren Büroarbeitsplatz zurück. Was vor einem halben Jahr undenkbar gewesen wäre, gibt es nun auch im Büro: Schichtarbeit. Im Wechsel mit weiteren Tagen im HomeOffice und tagen im Unternehmen. Die aktuellen Abstands- und Hygieneanforderungen erlauben oft noch nicht die Anwesenheit aller Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Viele Unternehmen möchten nun ihre Bürogebäude so optimieren, dass sich eine größere Anzahl von Mitarbeitern zeitgleich im Büro aufhalten kann.
Die Planung und Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen und der medizinischen Prävention wird mit den detaillierten Vorgaben dae Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Coronaschutz am Arbeitsplatz wesentlich erleichtert. Die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ enthält beispielsweise konkrete Vorgaben für Abtrennungen zwischen zwei Arbeitsplätzen oder zwischen Arbeitsplätzen und Kunden. Diese sind anzubringen, wenn kein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden kann.
Darüber hinaus werden viele weitere Punkte konkretisiert, die aus den bisher verfügbaren Empfehlungen nicht eindeutig hervorgingen. Dabei verweisen die Autoren der Arbeitsschutzregel darauf, dass technische Maßnahmen wie Abstand vergrößern und Stellwände aufbauen immer Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen haben.
Die ausführlichen Arbeitsschutzregeln finden Sie unter
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Hier finden Sie zwei aktuelle Angebote für passende Lösungen zur neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an. E-Mail.
DGUV : Leitfaden für Home-Worker
Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, teilen viele Unternehmen Ihre Belegschaft auf. Ein Teil kehrt wieder in die Büros zurück und alle anderen bleiben weiterhin im HomeOffice. Für die Mitarbeiter im Büro gelten die oben beschriebenen neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln. Für das Arbeiten im HomeOffice hat die DGUV einen Leitfaden «Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie» veröffentlicht.
Sie finden hier Informationen zur rechtliche Einordnung des Arbeitens im HomeOffice, die Voraussetzungen dafür sowie die Gestalterische heimische Arbeitsplatzierung.
Lesen Sie hier den DGUV- Leitfaden «Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie»