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Kostenübernahme für einen neuen Bürostuhl

Der Kauf eines orthopädischen Bürostuhles oder höhenverstellbaren Schreibtisches kann unter Umständen von der Rentenversicherung unterstützt oder übernommen werden. Wo kann man den Antrag stellen, wer ist Ansprechpartner und was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Kostenübernahme für einen neuen Bürostuhl


Viele Rückenerkrankte kehren nach der Reha und beginnender Genesung an Ihren Arbeitsplatz zurück. Dort erwarten Sie meist Büromöbel, die eine Teilschuld an der Erkrankung haben und/ oder das gesunde Sitzen nicht unterstützen.

Oftmals werden spezielle Stühle,  die den Sitzenden besser unterstützen und für mehr Bewegung beim Sitzen sorgen benötigt. Auch ein Steh-Sitz-Tisch, der für mehr Bewegung am Arbeitsplatz sorgt, fehlt meist.

Ein Großteil der Rückenerkrankungen ist auf Bewegungsmangel zurück zu führen, aber auch veraltetes Möbilar, daß nicht über die vorgeschriebenen Verstellmöglichkeiten verfügt kann  ein teil der Ursache sein.

ergonomisch eingerichteter ArbeitsplatzWenn am Arbeitsplatz kein geeignetes Möbilar zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit der Unterstützung zum Beispiel durch die Rentenkassen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) beteiligt sich, nach erfolgreicher Antragstellung, an den Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl und/ oder einem Steh-Sitz- Tisch.

Für die Anschaffung beteiligen sich die Rentenkassen bei einem Bürostuhles mit max. 435€ und für einen höhenverstellbaren Schreibtisch mit max. 1200€. Allerdings können diese Beträge in den einzelnen Bundesländern und nach Rentenkasse abweichen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Zunächst muß ein Arzt die medizinische Notwendigkeit für einen orthopädischen Bürostuhl oder Steh-Sitz- Arbeitsplatz feststellen.
Beachten Sie, daß nicht jeder Stuhl bezuschußt wird. Der Stuhl muß die DIN EN1335 erfüllen. Es gibt spezielle Krankheitsbilder die spezielle Stühle mit zum Beispiel verstellbaren Rückenlehnen, Kopfstützen, zusätzlichen Lumbalstützen oder frei beweglichen Sitzflächen erfordern. Idealerweise bestimmt der behandelnde Arzt die notwendigen Eigenschaften.
Stellen Sie einen Antrag bei einem zuständigen Träger (BfA, Arbeitsamt, Integrarionsbehörde, Berufsgenossenschaft). Von Vorteil ist, wenn dem Antrag direkt ein Angebot von einem qualifizierten Fachhändler beiliegt.
Wichtig: Erst nach Genehmigung Ihres Antrages dürfen Sie sich einen Stuhl oder Steh-Sitz- Tisch kaufen.


Hier finden Sie die Formulare der Deutschen Rentenversicherung

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