Themenübersicht im Blog
Bürocenter, Gesundes Büro
HomeOffice- Vor- und Nachteile der Telearbeit
5 Tipps für Telearbeit
Die Gestaltung flexibler Arbeitsmodelle, die auch Teleworking oder Homeoffice genannt werden, gewinnt für Unternehmen an Bedeutung.
Flexible Zeiteinteilung, Einsparung von Raum- und Arbeitskosten sind Aspekte, die das Homeoffice zu einem wichtigen Büro der Zukunft macht. Denn inzwischen nutzen nicht nur große Unternehmen diese modernen Arbeitsformen, sondern auch mehr als ein Drittel der deutschen Mittelständler, ermittelte das Marktforschungsinstitut Ipsos.
Das Büro ist da, wo der Mitarbeiter sich befindet
Unter dem Begriff Telearbeit werden verschiedene Arbeitsformen zusammengefasst, bei der Angestellte zumindest einen Teil ihrer Arbeit außerhalb des Unternehmens verrichten (zum Beispiel Tätigkeiten wie Text- und Datenverarbeitung, Programmierung, Grafik- und Mediendesign sowie im Marketing).
Dabei werden verschiedene Formen der Telearbeit unterschieden:
- Teleheimarbeit, bei der die gesamte Arbeit in der eigenen Wohnung verrichtet
- mobilen Telearbeit, die vor allem im Außendienst praktiziert wird und bei der die Beschäftigten von verschiedenen Orten aus arbeiten.
- die häufigste Form ist die sogenannte alternierende Heimarbeit, Tätigkeit erfolgt im Wechsel von zu Hause aus oder am Arbeitsplatz im Unternehmen.
- Arbeit im Homeoffice kann an festen Tagen oder kurzfristig in Absprache mit dem Betrieb
- weitere Form ist die Arbeit in Telecentern in ausgelagerten Büros des Unternehmens oder in Gemeinschaftsbüros unterschiedlicher Arbeitgeber, wohnortnah
5 Tipps für Telearbeit
Sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer sollten sich fragen, ob die Grundvoraussetzungen stimmen, um von zu Hause aus zu arbeiten. „Nur wenn alle Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten werden können, darf Telearbeit eingeführt werden", betont Schäfer, VBG- Präventionsexperte.
Das Notebook auf dem Sofa erfüllt die Anforderungen jedenfalls nicht.
Verantwortung für den Heimarbeitsplatz trägt der Chef
Homeoffice heißt für das Unternehmen, Verantwortung für die Verhältnisse am ausgelagerten Arbeitsplatz zu übernehmen und in die Ausstattung zu investieren. Denn die Arbeitsschutzvorschriften gelten für alle Arbeitnehmer inklusive Telearbeiter. „Der Arbeitgeber garantiert für sichere und gesunde Arbeitsverhältnisse - auch außerhalb des in seinem unmittelbaren Dispositionsbereich stehenden Betriebes.
Folglich trägt er dafür Sorge, dass der Telearbeitsplatz den ergonomischen Anforderungen entspricht. Außerdem sollte der Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsmittel und das benötigte Mobiliar zur Verfügung stellen, auch wenn er dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist.
Um ihrer Beratungsaufgabe nachkommen zu können, müssen die Beauftragten des Unternehmens das heimische Terrain des Arbeitnehmers betreten. Ob Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- oder Daten schutzbeauftragte: Sie alle brauchen ein Zutrittsrecht, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Das kann eine Gratwanderung sein.
Denn die Wohnung des Arbeitnehmers genießt per Grundgesetz Unverletzlichkeit.
Ohne Zustimmung des Mitarbeiters kann der Arbeitgeber jedoch seinen Verpflichtungen aus Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeit und Arbeitsstättenverordnung nicht nach kommen.
Schließlich muss er etwa die geforderte Gefährdungsbeurteilung vor Ort erstellen. Dies sollte in einer Betriebsvereinbarung. geregelt sein, in der dem Arbeitgeber und den Personen, die ihn in Fragen der Arbeitssicherheit oder des Datenschutzes unterstützen, ein Zutrittsrecht zur Wohnung der Telearbeitnehmer einge räumt wird, das dem zu betrieblichen Arbeitsplätzen vergleichbar ist.
5 Tipps für Telearbeit
Fragen der Kostenerstattung im Vorfeld klären
Neben arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen und Fragen nach Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, müssen auch Fragen nach Kostenerstattung, Haftung, Betriebsrisiko, Versicherungsschutz und Datenschutz geklärt sein. Im Arbeitsvertrag muss die Möglichkeit der Telearbeit ausdrückliche vereinbart sein. Damit kann der Arbeitgeber die wichtigsten telearbeitsspezifischen Problemfelder regeln. So verursacht die Heimarbeit Kosten, die zu nächst beim Arbeitnehmer anfallen. Er stellt Wohnraum zur Verfügung, der privat nicht uneingeschränkt genutzt werden kann, aber dennoch bezahlt werden muss. Ebenso steigen die Kosten für Strom, Heizung und Kommunikation, wenn erden Arbeitstag zu Hause verbringt. Dafür muss der Arbeitgeber auf kommen. Die einzelnen Positionen und die Art der Aufwandsentschädigung sollten in einer individuellen oder betrieblichen Vereinbarung klar geregelt werden. Falls der Arbeitnehmer eigene Arbeitsmittel wie seinen Computer nutzt, sollte der Arbeitgeberanteil an Wartungs- und Verschleißkosten geklärt sein. Für solche Aspekte sind individuelle Vereinbarungen sinnvoll.
Sollen am Telearbeitsplatz personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten auch hier die Bestimmungen des Bundesdatenschutz Gesetzes: Die datenschutzrechtliche Gesamtverantwortung dafür trägt der Arbeitgeber. Er muss seine Beschäftigten zur Einhaltung der bestehenden Gesetze sowie der betrieblichen Regelungen anhalten. Der Telearbeiter ist da für verantwortlich, dass der Datenschutz in dem vom Arbeitgeber geschaffenen Rahmen eingehalten wird.
Zusätzliche Risiken kalkulieren
Wer haftet, wenn der Junior seinen Apfelsaft über die Tastatur schüttet, die Hauskatze den Bürostuhl als Kratzbaum benutzt oder die Tochter des Hauses einen Virus mit dem neuen Computerspiel herunterlädt? Tatsächlich bestehen im Homeoffice Risiken, die es in der abgeschlossenen Welt eines Bürogebäudes nicht gibt. Bezüglich Haftungsfragen sind also genaue Absprachen empfehlenswert. Die gesetzlichen Regeln zur Arbeitnehmerhaftung und zur Haftung von Dritten werden den besonderen Risiken der häuslichen Telearbeit nicht gerecht. Denn anders als bei der üblichen Bürotätigkeit, bei der die Haftung jeden Tag bei Verlassen des Betriebsgeländes endet, begründet die Telearbeit ein berufsbezogenes Dauerrisiko. Hinzu kommt das Haftungsrisiko für unbeteiligte Dritte wie Familienangehörige, Lebenspartner oder Freunde der Beschäftigten.
Versichert im Homeoffice
Telearbeiter genießen wie alle Beschäftigten den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei allen Tätigkeiten, die im inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Auch Wegeunfälle zum Beispiel von der Wohnung zur zentralen Betriebsstätte sind versichert. Werden alle Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt, steht der Telearbeit nichts mehr im Wege und sie kann für Unternehmer und Beschäftigte zum Erfolg werden.
5 Tipps für Telearbeit
Quelle: Text: VBG "sicher & gesund" 2/2013, Bild: © simon albertini - Fotolia.com