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allgemeine Warnwestenpflicht ab 01.07.2014
Laut der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV-29 D29 müssen Unternehmer alle maschinell angetriebenen Fahrzeuge mit Warnwesten für mindestens einen versicherten ausstatten.
Ab 01.07.2014 gilt in Deutschland für alle Fahrzeuge die allgemeine Warnwestenpflicht. Dh. in jedem Fahrzeug muß unabhängig von der Anzahl der Insassen mindestens eine Warnweste mit geführt werden. Die neue Regelung gult für alle PKW, LKW und Busse; Motorräder und Wohnwagen bleiben ausgenommen.
Der Fahrer ist verpflichtet bei einer Kontrolle die Weste vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarngeld.
Die Warnwestenpflicht gilt bereits in den meisten europäischen Länder.
Die Warnwesten gibt es in rot, gelb ode5r orange und muß der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Hier finden Sie Warnwesten zum Kauf
Quelle:
officeEasy Ausgabe 1/2014
http://www.adac.de